Zum 1. Januar 2026 haben die sechs Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. ihre Richtlinien für das "Förderprogramm für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz” angepasst.
Im Wesentlichen wurde die Quadratmeterpauschale von 50 € auf 70 € angehoben. Gleichzeitig steigt der Maximalbetrag auf 15.000 € je Anwesen.
Der Kinderbonus i.H.v. 10 % je Kind (max. 30 %) bleibt bestehen. Die Grundvoraussetzungen für eine Förderung gelten unverändert.
Die aktuellen Förderrichtlinien der einzelnen Gemeinden sind hier zu finden.




